verpflichtende Selbsttests ab 12.04.21
Ab dem 12.04.21 müssen Schüler und Schülerinnen die am Präsenzunterricht teilnehmen möchten entweder
a) am Selbsttest in der Schule teilnehmen.
oder
b) einen negativen PCR-Test oder Antigen-POC Test der höchstens 48h alt ist (bei einer Inzidenz unter 100) in die Schule mitbrigen.